362 shaares
Zum 1. Oktober 2022 ändert sich die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Ein Minijob liegt dann vor, wenn die zu erwartenden Entgeltansprüche des oder der Arbeitnehmenden pro Jahr 6.240 Euro nicht überschreiten. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Beendigung des Minijobs.
Minijobber dürfen die Jahresverdienstgrenze nur bedingt überschreiten. Welche Regeln dabei gelten, haben wir hier zusammengefasst.